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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HIGH SOCIETY FASHION GMBH

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§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder
gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.


§2 Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Formats verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unserem unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher, schriftlicher
Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.


§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden nach unserem Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorrauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter
Zahlungsfristen sofort und ohne Abzug fällig.

 

3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.


§4 Preise
4.1 Unsere Preise gelten „Ab Werk“ sofern keine Abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Versandkosten sind nicht in dem Preis enthalten.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste
geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in
diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 3. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax genügt.
Eine Übersendung per e-mail genügt nicht.


§5 Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 60Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit Zugang einer schriftlichen
Nachfristsetzung per Einschreiben beginnt.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt, oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die
vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der Gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.


§6 Versand
6.1 Der Versand erfolgt auf der Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn Frachtfreie Lieferung vereinbart ist/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.


6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.


§7 Zahlung
7.1 Wird die Rechnung innerhalb von 10 Tagen bezahlt, ist der Käufer zu einem Abzug von 4% Skonto berechtigt.

 

7.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen falls nicht von Absatz 1 Gebrauch gemacht wurde.
 

7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

 

7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber vorgenommen. Auch Zahlungen im Scheck/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechselund
Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu bezahlen.

 

7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden, oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.


§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

 

8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich
gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

 

8.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzungen des Kaufpreises (Minderung) verlangen, oder den Rücktritt vom
Vertrag erklären.

 

\8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den Nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
 

8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie
gelten ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsund/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen, fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im übrigen nicht.
Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen sind.

 

8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten und das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat.
Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern mit der Einlösung des Wechsels.

 

9.2 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterreichten. Der Käufer hat uns alle Schäden
und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

 

9.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Besitz/Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne die vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwendungserlös wird mit
unseren offenen Forderungen aufgerechnet.


§10 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Neuss, Deutschland.


§11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten,
insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt, oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme
besteht, dass das schützwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung , dieser Daten überwiegt.


§12 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im übrigen nicht.


§13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- und Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
13.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – Neuss, Deutschland. Wir sind jedoch auch
berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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